Rechtsprechung
   SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29356
SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02 (https://dejure.org/2008,29356)
SG Dresden, Entscheidung vom 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02 (https://dejure.org/2008,29356)
SG Dresden, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - S 35 AL 1160/02 (https://dejure.org/2008,29356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,29356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 103 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) erst mit Wegfall der Leistungsverpflichtung; Vermeidung von Doppelzahlungen an den Sozialleistungsberechtigten durch § 107 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Die Erfüllungsfiktion tritt mit der Entstehung des Erstattungsanspruchs, also unabhängig davon ein, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht worden ist oder werden kann (BSG USK 86122; SozR 3-1300 § 107 Nr. 10; BVerwG Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22; BVerwGE 87, 31, 35 = Buchholz 435.12 § 104 SGB X Nr. 1).

    § 107 SGB X soll Doppelzahlungen an den Sozialleistungsberechtigten vermeiden und die Aufhebung der nachrangigen Leistung nebst Rückforderung entbehrlich machen; der Ausgleich soll unter den Sozialleistungsträgern stattfinden, ohne dass der Sozialleistungsberechtigte behelligt wird (BSG SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 m.w.N.; BVerwG a.a.O.).

    Mit der Erfül-lungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigten sowie ein Nachholen der Leistungen im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigten ausschließen soll (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 m.w.N).

  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG mit dem Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen der Fall (§ 40 Abs. 1 SGB I) und nicht erst mit seiner behördlichen oder gerichtlichen Feststellung (BSGE 65, 27, 29; 65, 31, 38; BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 5).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88

    Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG mit dem Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen der Fall (§ 40 Abs. 1 SGB I) und nicht erst mit seiner behördlichen oder gerichtlichen Feststellung (BSGE 65, 27, 29; 65, 31, 38; BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 5).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Die Erfüllungsfiktion tritt mit der Entstehung des Erstattungsanspruchs, also unabhängig davon ein, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht worden ist oder werden kann (BSG USK 86122; SozR 3-1300 § 107 Nr. 10; BVerwG Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22; BVerwGE 87, 31, 35 = Buchholz 435.12 § 104 SGB X Nr. 1).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 1/96

    Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers wegen

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG mit dem Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen der Fall (§ 40 Abs. 1 SGB I) und nicht erst mit seiner behördlichen oder gerichtlichen Feststellung (BSGE 65, 27, 29; 65, 31, 38; BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 5).
  • BSG, 06.03.2000 - B 11 AL 243/99 B

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Es besteht daher kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf einen Erstattungsanspruch und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich statt dessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Sozialleistungsberechtigten zu halten (BSG a.a.O.; vgl. BSG, Beschluss vom 06.03.2000, B 11 AL 243/99 B).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92

    Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der

    Auszug aus SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
    Der vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen sämtliche im Sozialrecht wurzelnden Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern (BSG Urteil vom 30.09.1993 - 4 RA 6/92 - HV-INFO 1993, 2724).
  • SG Hannover, 15.11.2018 - S 44 R 96/17

    Beanspruchung der vollständigen Auszahlung einer aufgrund der nachträglichen

    Da § 107 Abs. 1 SGB X auf das Entstehen des Erstattungsanspruchs abstellt, ist es für das Bestehen der Erfüllungsfiktion unerheblich (vgl. Weber a.a.O. mit Verweis auf BSG NZS 1993, 23; SG Dresden BeckRS 2009, 53319) , ob der Erstattungsanspruch vom erstattungsberechtigten Träger auch geltend gemacht wird, ob der vom erstattungsberechtigten Träger geltend gemachte Erstattungsanspruch erfüllt wird, ob der Erstattungsanspruch wegen der Geringfügigkeitsgrenze des § 110 nicht abgegolten wird, ob der Erstattungsanspruch wegen Ablauf der Ausschussfrist des § 111 nicht geltend gemacht werden kann oder ob der Erstattungsanspruch wegen einer Einrede der Verjährung (§ 113) nicht mehr geltend gemacht werden kann, denn dies betrifft die Durchsetzung des Anspruchs und nicht das Entstehen des Anspruchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht